Diebstahl Betrug Unterschlagung Lohngeldfortzahlungsbetrug
Spesenbetrug und Arbeitszeitbetrug durch Mitarbeiter
Über lange Zeiträume gefälschte Abrechnungen sind nicht immer einfach zu durchschauen.
Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitgeber sich die dreiste Masche bieten lassen müssen.
Falsche Angaben der Arbeitsstunden können Sie durch die Detektei und ihre Privatermittler nachweisen.
Die falschen Angaben und der Betrug am, beginnt oft bei falschen Angaben von Pausen und führt weiter aus, bei dem Betrug den Angaben von Anfang und Beendigungen der Arbeitszeiten sowie Freizeitbeschäftigungen während der Arbeitszeit.
Betrug am Stundennachweis schadet dem Unternehmen und benachteiligt andere Mitarbeiter. Die Motivation ehrlicher Mitarbeiter lässt nachweislich nach, wenn sie merken, dass das Verhalten des Kollegen nicht auffällt oder geahndet wird. Dadurch wird wiederum der komplette Betriebsfrieden gestört.
Betrug durch Außendienstmitarbeiter, Subunternehmer oder Fremdarbeiter
Der Außendienst eröffnet Mitarbeitern manche Freiheiten. Viele, aber nicht alle gehen damit auch sicher verantwortungsvoll um.
Manche schädigen ganz bewusst das Unternehmen und nutzen die Arbeitszeit zu ihrer Freizeit oder anderen Tätigkeiten.
Wer statt Kunden zu besuchen, seine Freizeitgestaltung auf die Arbeitszeit verlegt und oft noch private Kosten als „Akquise-Spesen“ abrechnet, missbraucht nicht nur das Vertrauen seiner Arbeitgebers, er schädigt auch das Unternehmen.
Unberechtigte Krankmeldungen (Blaumacher) Schwarzarbeiter
Oft dienen unberechtigte Krankmeldungen – Krankenscheine nur dem Zweck, sich für private Vorhaben zu schaffen. (Gartenarbeiten, Renovierungen, Schwarzarbeit zusätzliche Freiräume etc.) Zum Nachteil und Unzufriedenheit anderer Mitarbeiter und gegeben falls dadurch einstehende Unruhe im Betrieb und unrechtmäßige Zahlungen an den Simulant der damit dem gesamten Unternehmen schaden kann.
Die entstehenden Schäden in der Wirtschaft sind enorm und vor allem kleine bis mittelständische Unternehmen leiden unter dieser Problematik.
Ich berate Sie gerne: 0261 16794 oder 0160 222 972
Fallbeispiele:
– Unerklärliche Umsatzrückgänge
– falsche Zeitangaben
– private Kilometer nicht angegeben
– Firmen-Pkw wird fremd genutzt
– keine kontrollierte Arbeitszeitregelung
– falsche Dokumentationen von Kundenbesuchen
– fingierte Reisekostenabrechnungen
– nicht getätigte Fahrten
– Spesenbetrug
– Abrechnungen von Genfälligkeitsquittungen
– unzutreffende oder gefälschte Bewirtungsbelege
– unkorrekte Reiseberichte
– überhöhte Kilometerabrechnungen
– überhöhte Tankabrechnungen durch Tanken von Privatfahrzeugen
– unerlaubte Nebentätigkeiten – Fremdarbeiten o. Hausarbeiten während der angegebenen Arbeitszeit
Gezielter Detektiveinsatz
Durch den legitimierten Einsatz unserer Detektei mit Berücksichtigung de berechtigten Interesses, wird im Rahmen einer Beobachtung die Zeit des Arbeitsbeginns ebenso dokumentiert, wie die zurückgelegten Fahrstrecken, die Kundenkontakte, die dortige Aufenthaltsdauer und das Ende der Arbeitszeit.
Feststellung – Erkenntnis
Werden von Ihrem Unternehmen an den Außendienstmitarbeiter Dokumentationsnachweise verlangt, haben Sie durch den Einsatz der Detektive, die Möglichkeit sofort Differenzen der eingereichten Unterlagen und der augenscheinlichen Beobachtungen durch die Privatermittler zu vergleichen und können Abweichungen unmittelbar feststellen.
Ergebnis – Lösung
Durch die Beweise der Detektei können Sie gegebenenfalls im Vorfeld eine Einigung mit der Person erzielen und zu einem beidseitigen Einvernehmen kommen (Abfindungsanspruch, Kündigung seinerseits, Zeugnis, Schadensersatz), ohne den Mitarbeiter oder Subunternehmer in die prekäre Lage eines langen Rechtsstreites oder den Verlust seines öffentlichen Ansehens zu bringen.
Falls dies nicht möglich ist, können Sie mit den ermittelten Beweisen das Vergehen anzeigen und strafrechtlich sowie zivilrechtlich gegen die Person vorgehen.
Unberechtigt Krankfeiern (Link)
Vertragsverletzung
Arbeitszeitbetrug und Spesenbetrug sind ernste Delikte. Wer Abrechnungen bewusst fälscht und bei den Angaben seiner Arbeitsstunden falsche Angaben macht, dem droht eine fristlose Kündigung oder sogar strafrechtliche Folgen.
Arbeitszeitbetrug ist unabhängig von seinem Umfang, grundsätzlich als wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB für die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzusehen.
Ein Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber geleistete Arbeitszeit vorspiegelt, verletzt damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten und kann deswegen im Allgemeinen fristlos entlassen werden.
Dies gilt nicht nur bei Manipulation von festen Arbeitszeiten, sondern auch eine Gleitzeitmanipulation kann immer (unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls) ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. (Urteil: LAG Köln, 22.05.2003 – 6 (3) Sa 194/03).
Strafrechtliche Folgen einer falschen Krankmeldung und die Aufklärung durch die Detektei
Aus strafrechtlicher Sicht kann man sich bei einer falschen Krankschreibung wegen zweier Straftatbestände strafbar machen.
Vorlage eines falschen Gesundheitszeugnisses
Das Strafgesetzbuch (StGB) stellt das Vorlegen eines falschen Gesundheitszeugnisses unter Strafe. Danach ist es verboten, bei Behörden und Versicherungen unrichtige Gesundheitszeugnisse vorzulegen. Da die Krankschreibung vom Arzt ein Gesundheitszeugnis darstellt, droht nach § 279 StGB sowohl Beamten als auch Arbeitnehmern bei der Vorlage einer zu Unrecht ausgestellten Krankschreibung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das Vorlegen einer Gesundheitsbescheinigung, die nicht dem wahren Gesundheitszustand entspricht, ist damit ähnlich strafbar wie Urkundenfälschung.
Betrug
Daneben kommt auch der Betrug als Straftatbestand in Betracht, denn mit einer falschen Krankschreibung erschleichen sich Arbeitnehmer durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen Bezüge nach dem Entgelttorfzahlungsgesetz (EFZG) und zusätzliche Urlaubstage.
Gerade an Brückentagen, an Montagen, wenn es mal Ärger im Büro gibt, man am Vorabend zu tief ins Glas geschaut hat oder der Chef den Urlaubsantrag nicht absegnet, ist die Versuchung groß, die Arbeit zu schwänzen. Es gibt zwar keine verlässlichen Zahlen, dennoch weisen verschiedene Umfragen und Studien darauf hin, dass Krankfeiern in Deutschland teilweise eine Art Volkssport geworden ist: Rund zwei Millionen Deutsche sollen im Winter gern mal „blaumachen“ und im Durchschnitt soll sich jeder Arbeitnehmer zweimal im Jahr krankmelden, ohne wirklich krank zu sein.
Links:
https://www.smartlaw.de/rechtsnews/arbeitnehmer-auszubildende/krankschreibung-was-trotz-gelbem-schein-erlaubt-ist
https://www.kennstdueinen.de/detektiv-koblenz-detektei-und-sicherheitsberatung-will-d171309.html